Betriebswirtschaftliche Steuerung & Planung, Stand 2026
Grundlage
Gesetzesgrundlage: Betriebswirtschaftliche Standardmethoden (nicht gesetzlich vorgeschrieben); rechtlicher Bezug: § 91 Abs. 2 AktG und § 1 StaRUG (Krisenfrüherkennung), §§ 17–19 InsO (Insolvenzgründe); Stand 2026. Prognosen sind einfache Fortschreibungen und ersetzen keine Unternehmensplanung.
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